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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Lakhvinder Singh, Am Alten Stellwerk 4, 41516 Grevenbroich, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung House Works (im Folgenden „wir“), und dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“).

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen. Das gilt auch dann, wenn wir die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen ausführen.

(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken schließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Einzelne Regelungen unten gelten ausdrücklich nur für die eine oder die andere Gruppe.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Darstellung unserer Leistungen auf dieser Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Einladung zur Anfrage.

(2) Die kostenlose Erstbesichtigung vor Ort ist unverbindlich und begründet noch keinen Vertrag.

(3) Unser schriftliches Angebot ist 30 Tage ab Datum gültig. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt – schriftlich, per E-Mail, per Textnachricht oder durch eine eindeutige mündliche Erklärung – und wir dies bestätigen.

(4) Nebenabreden, Änderungen und Zusagen halten wir in Textform fest. Das dient beiden Seiten: Was aufgeschrieben ist, muss später niemand erinnern.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Maßgeblich ist ausschließlich die Leistungsbeschreibung im Angebot. Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, sind nicht geschuldet.

(2) Wir führen folgende Arbeiten nicht aus: Elektroinstallation, Sanitär- und Heizungsinstallation, Fliesenarbeiten, Dacharbeiten sowie Statik und Tragwerksplanung. Auf Wunsch nennen wir Fachbetriebe oder koordinieren deren Einsatz; diese Betriebe schließen dann einen eigenen Vertrag mit dem Kunden ab und rechnen selbst ab. Für ihre Leistungen haften wir nicht.

(3) Behördliche Genehmigungen, Nachbarzustimmungen und die Klärung von Leitungsverläufen im Boden oder in der Wand liegen beim Kunden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(4) Technisch bedingte Abweichungen bei Material, Farbton und Maserung – insbesondere bei Holz, Naturstein und Pflasterbelägen – sind zulässig, soweit sie zumutbar sind und den Gebrauchswert nicht mindern.

§ 4 Preise und Nachträge

(1) Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Angebote an Verbraucher weisen den Endpreis aus.

(2) Ein vereinbarter Festpreis bleibt fest. Er ändert sich nur, wenn der Kunde den Leistungsumfang ändert oder wenn Umstände auftreten, die bei der Besichtigung nicht erkennbar waren – etwa verdeckte Feuchtigkeit, fehlender Untergrund, Bauschutt im Erdreich oder unerwartete Leitungen.

(3) In diesen Fällen informieren wir den Kunden vor der Ausführung über Umfang und Preis der zusätzlichen Arbeiten und holen seine Zustimmung ein. Ohne Zustimmung führen wir keine Mehrarbeit aus und stellen keine in Rechnung. Ausgenommen sind nur Maßnahmen zur Abwehr einer akuten Gefahr für Personen oder Bausubstanz; darüber informieren wir unverzüglich.

(4) Ist statt eines Festpreises Abrechnung nach Aufwand vereinbart, gelten die im Angebot genannten Stundensätze und Materialpreise. Wir weisen die geleisteten Stunden nachvollziehbar aus.

(5) Anfahrt innerhalb von Grevenbroich, Neuss und Düsseldorf ist im Preis enthalten, sofern nichts anderes vereinbart ist.

§ 5 Termine und Ausführung

(1) Termine sind verbindlich, sobald sie schriftlich oder in Textform bestätigt sind. Angaben in einer Anfrage oder einem Erstgespräch sind unverbindliche Zeitfenster.

(2) Bei Witterung, die eine fachgerechte Ausführung von Außenarbeiten verhindert – Frost, Dauerregen, Sturm –, verschiebt sich der Termin um die Dauer der Behinderung. Wir stimmen den Ersatztermin unverzüglich mit dem Kunden ab.

(3) Gleiches gilt bei höherer Gewalt, Lieferengpässen, Streik oder behördlichen Anordnungen, die wir nicht zu vertreten haben. Dauert eine solche Behinderung länger als sechs Wochen, können beide Seiten vom noch nicht ausgeführten Teil des Vertrags zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet.

(4) Wir dürfen Teilleistungen erbringen, soweit das für den Kunden zumutbar ist.

§ 6 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde stellt sicher, dass wir zum vereinbarten Termin ungehindert arbeiten können. Dazu gehören: Zugang zur Baustelle, ein geräumter Arbeitsbereich, Strom- und Wasseranschluss sowie eine Abstell- oder Lagerfläche in erreichbarer Nähe.

(2) Bewegliche Gegenstände, Pflanzen und empfindliche Oberflächen im Arbeitsbereich räumt oder sichert der Kunde vorab, soweit dies nicht ausdrücklich beauftragt ist.

(3) Der Kunde weist uns vor Beginn auf ihm bekannte verdeckte Leitungen, Rohre, Bewehrungen, Altlasten und statische Besonderheiten hin.

(4) Kommen wir zum vereinbarten Termin und kann aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht gearbeitet werden, können wir die nachgewiesenen Kosten für Anfahrt und vergebliche Arbeitszeit berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Termine, die der Kunde bis 48 Stunden vorher absagt, sind für ihn kostenfrei.

§ 7 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung gehen wir die Arbeiten gemeinsam mit dem Kunden durch. Der Kunde nimmt die vertragsgemäß erbrachte Leistung ab. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Abnahmeprotokoll festgehalten und von uns beseitigt.

(2) Nimmt der Kunde die Leistung in Gebrauch, ohne sie förmlich abzunehmen, gilt sie nach zwölf Werktagen ab Ingebrauchnahme als abgenommen.

(3) Gegenüber Verbrauchern setzt eine Abnahmefiktion nach § 640 Abs. 2 BGB voraus, dass wir den Verbraucher zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder nicht begründeten Abnahmeverweigerung hingewiesen haben.

(4) Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über und die Gewährleistungsfrist beginnt.

§ 8 Zahlung

(1) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zahlbar.

(2) Bei Aufträgen über 2.000 Euro können wir Abschlagszahlungen nach dem Wert der jeweils nachgewiesenen, vertragsgemäß erbrachten Leistung verlangen (§ 632a BGB). Materialbestellungen, die eigens für den Auftrag erfolgen, können wir vorab in Rechnung stellen.

(3) Gerät der Kunde in Verzug, berechnen wir Verzugszinsen: gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, soweit es nicht durch den Einbau wesentlicher Bestandteil des Grundstücks oder Gebäudes geworden ist.

§ 10 Mängelansprüche

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte des Werkvertragsrechts (§§ 634 ff. BGB). Die VOB/B wird nicht vereinbart.

(2) Die Verjährungsfrist beträgt nach § 634a BGB fünf Jahre bei Arbeiten an einem Bauwerk und bei fest mit dem Grundstück verbundenen Außenanlagen, im Übrigen zwei Jahre. Sie beginnt mit der Abnahme.

(3) Wir beseitigen einen Mangel zunächst durch Nacherfüllung. Der Kunde gibt uns dafür Gelegenheit und angemessene Zeit. Erst wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, verweigert wird oder unzumutbar ist, greifen die weiteren gesetzlichen Rechte.

(4) Keine Mängel sind: übliche Abnutzung, Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder fehlende Pflege, Veränderungen durch Dritte sowie Folgen von Anweisungen des Kunden, auf deren Risiko wir hingewiesen haben.

(5) Gegenüber Unternehmern gilt zusätzlich die Rügeobliegenheit des § 377 HGB.

§ 11 Haftung

(1) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und aus übernommenen Garantien bleibt unberührt.

(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für unsere Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Lakhvinder Singh, House Works
Am Alten Stellwerk 4, 41516 Grevenbroich
Telefon: 0176 61830065
E-Mail: hello@houseworks.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Vorzeitiger Beginn der Arbeiten

Sollen wir bereits vor Ablauf der vierzehn Tage anfangen, brauchen wir dafür Ihr ausdrückliches Verlangen in Textform. Sie behalten Ihr Widerrufsrecht auch dann; Sie zahlen im Fall des Widerrufs jedoch die bis dahin erbrachte Leistung anteilig (siehe oben).

Muster-Widerrufsformular

§ 13 Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG). Meinungs­ver­schieden­heiten klären wir am liebsten direkt – ein Anruf bringt in der Regel mehr als ein Verfahren.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften ihres Aufenthaltsstaats unberührt.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Grevenbroich Gerichtsstand.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.